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Betriebsverpachtung,Mandantenstamm

Freiberufler R betreibt eine Kanzlei (StB/RA). Er möchte seinen Mandantenstamm an die S-GmbH verpachten. R ist nicht an der S-GmbH beteiligt. Um die Aufdeckung stiller Reserven der Gewerbeimmobilie zu vermeiden, überlegt R, einen Teil der Mandantenbeziehungen nicht zu verpachten und weiter am bisherigen Betriebssitz zu beraten. Fragen: 1. Wie viel Umsatz/Mandantenbeziehungen kann R zurückbehalten, ohne dass es eine steuerschädliche Verpachtung wäre? Wo liegt die Grenze zur wesentlichen Betriebsgrundlage (hier Kunden) z.B. prozentual gesehen? 2. Wo konkret liegt das Risiko, dass das FA eine Kanzleiveräußerung hier sieht? Ab wann und mit welchen Kriterien liegt diese vor? 3. Kann eine Verpachtung des Mandantenstamms unter Zurückbehaltung eines kleines Mandantenstamms steuerunschädlich erfolgen, und was sind hier die Voraussetzungen? 4. Wie ist die Situation, wenn R auf Basis des zurückbehaltenen Mandantenstamms wieder akquiriert mit der Folge, dass neue Mandate am bisherigen Betriebssitz hinzukommen? Die Verpachtung soll aber weiter laufen.
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