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IT-Auditor,Sachverständiger,Abgrenzung Gewerblichkeit,§ 18 EStG

Mein Mandant ist Diplom-Netzwerkmanager und übt seine bisherige Tätigkeit in Form einer UG (haftungsbeschränkt) aus. Neben dieser Tätigkeit und unabhängig von der bestehenden UG (haftungsbeschränkt) ist vorgesehen, ein separates Unternehmen zu gründen. Mit diesem Unternehmen (Einzelunternehmen) plant mein Mandant, bei seinen Kunden sog. IT Security Audits zu machen und diese dann als Cert Auditor oder Cert Engineerzu zertifizieren. Der Cert Engineer soll die optimale Erweiterung für Systemhäuser sein, die Unified Security Cert beim Kunden professionell anwenden. Um für den Mandanten für die Neugründung die sinnvollste Firmenrechtsform zu finden, ist festzustellen, ob es sich bei der geplanten neuen Tätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handeln würde, da dann bestimmte Rechtsformen wie UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH nicht in Betracht kommen würden. Liegt bei der geplanten künftigen Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit vor?
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