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§ 18 Abs. 3 EStG,Veräußerung Praxisanteil,Bilanzierung

Aus der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis-GbR A, B, C scheidet Gesellschafter C zu einer Abfindung über Buchwert aus. Der Mitunternehmeranteil soll a) durch die in der dann zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbleibenden Gesellschafter A und B erworben und über Ergänzungsbilanzen abgebildet werden oder b) durch den in der dann zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbleibenden Gesellschafter B erworben und über seine Ergänzungsbilanz abgebildet werden. Für die GbR wird bisher eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt; dies soll auch künftig beibehalten werden. Fragen: 1. Kann auf die Erstellung einer Bilanz zum 31.12. verzichtet werden? 2. Führt der Vorgang zur Aufdeckung der stillen Reserven der Gesamthand? 3. Ist eine Aufstockung der Buchwerte der materiellen Wirtschaftsgüter in der bzw. den Ergänzungsbilanzen ohne Neubildung eines Firmenwerts möglich, sofern die Buchwerte der vorhandenen materiellen WG ausreichen?
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