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§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.v.m. § 18 EStG,R 16 Abs. 11 EStG,Teilentgeltliche Veräußerung und Einheitstheorie

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine selbständig tätige GbR, deren Gesellschafter Vater und Tochter sind. Der Vater hat seiner Tochter seinen GbR-Anteil nebst Sonder-BV (Grundstück) übertragen. Die Übertragung soll unentgeltlich sein gegen Zahlung einer dauernden Last von 1.500 € monatlich. Teil der Übertragung ist das negative Kapitalkonto des Vaters in Höhe von rund 160 T€, welches durch Überentnahmen entstanden ist. Er musste das Geld nicht zurück zahlen. Frage 1: Stellt das negative Kapitalkonto beim Vater einen Veräußerungsgewinn dar? Frage 2: Wenn das negative Kapitalkonto einen Veräußerungsgewinn beim Vater auslöst, handelt es sich dann bei der Tochter um einen teilentgeltlichen Erwerb, der zu Anschaffungskosten im Anlagevermögen führt?
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