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Einkommensteuer,Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit,Betriebsausgabenabzug

Unser Mandant ist testamentarisch als Testamentsvollstrecker bestellt und Erbe neben weiteren Erben (2004). Im Rahmen der Erbschaft hat er ein Darlehen zur Finanzierung von Instandhaltungskosten eines vermieteten Gebäudes übernommen und trägt die Aufwendungen allein. Das Gebäude wird seit Jahren wegen Baufälligkeit nicht mehr vermietet (2006), es kann keine Vermietungsabsicht nachgewiesen werden, es soll verkauft werden. Daher können die Zinsen nicht als Werbungskosten bei der Vermietung geltend gemacht werden. Die Zinsen wurden als Betriebsausgaben als Testamentsvollstrecker geltend gemacht. Die Vergütung aus der TV-Tätigkeit fließt bei Verkauf des Gebäudes. Das Finanzamt beabsichtigt die Streichung als Betriebsausgabe, da bezüglich der Zinsen zivilrechtlich ein Erstattungsanspruch gegenüber den anderen Erben besteht. Ist dies korrekt?
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