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Risiko-Lebensversicherung,Sonderbetriebsausgaben

A und B betreiben gemeinsam eine ärztliche Gemeinschaftspraxis. Dort haben sie gemeinsame Darlehen aufgenommen. Zur Absicherung dieser Darlehen haben beide Gesellschafter eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen und sich gegenseitig als Begünstigte eingesetzt. Wie sind die Beiträge zu diesen Versicherungen steuerlich zu behandeln, als Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig, in der Einkommensteuererklärung, gar nicht?
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