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Einbringung Wirtschaftsgüter in GbR und zurück,§ 24 UmwStG,§ 6 Abs. 5 EStG und schädliche Rückübertragung

Unser Mandant ist als Lehrer freiberuflich tätig. Er unterrichtet Wundheilkunde. Bis zum 30.06.2021 war er als Einzelunternehmer tätig. Am 01.07.2021 hat er eine GbR mit einem Kollegen gegründet. Diese unterrichtet das gleiche Thema. Beide haben in die GbR einen Großteil ihrer Kunden eingebracht. Ansonsten hat die GbR bis heute keine Investitionen getätigt. Sie hat nur Personal von meinem Mandanten übernommen. Sie unterrichten aber auch noch weiterhin in den Einzelunternehmen Zertifizierungskurse. Diese machen ca. 20 % des bisherigen Umsatzes aus. Zum 28.02.2022 wollen sich beide wieder trennen. Jeder nimmt seine Kunden wieder mit. Unser Mandant behält das Bankkonto und stellt das Personal wieder ein. Der andere Kollege bekommt nur seinen Gewinnanteil von 30 % und seine Einlage von 5.000 € zurück. Können die Errichtung und jetzt die Auflösung steuerneutral erfolgen?
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