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§ 16 Abs. 3 S. 2 EStG,Unechte Realteilung,Buchwertfortführung von Ergänzungsbilanzen

Mein Mandant A ist seit vielen Jahren an einer Partnerschaftsgesellschaft P mit 20 % beteiligt. Er erwarb im Jahr 2019 von dem Partner D weitere 7,5 % an der Gesellschaft. Der Wert in Höhe von 80.000 € wurde fremdfinanziert und setzte sich ausschließlich aus dem Kundenstamm zusammen, welcher in einer Sonder-/Ergänzungsbilanz aktiviert und auf fünf Jahre abgeschrieben wurde. Zum 1.1.2021 schied A im Rahmen einer unechten Realteilung aus der Partnerschaftsgesellschaft aus. Im Wege der Realteilung erhielt er dafür einen Teil des Mandantenstamms der Partnerschaftsgesellschaft P im Wert von 300.000 € und führte seinen Betrieb in einer Einzelkanzlei fort. Die anderen Gesellschafter führten die Partnerschaftsgesellschaft P ebenfalls fort. Zum Zeitpunkt des Austritts von A war der Buchwert des im Jahr 2019 zusätzlich erworbenen Mandantenstamms in der Ergänzungs-/Sonderbilanz noch mit 48.000 € ausgewiesen, die Darlehensschuld zu diesem Zeitpunkt betrug 55.000 €. Frage: Ist der Mandantenstamm zum Austrittszeitpunkt zwangsweise bei der Partnerschaftsgesellschaft aufzulösen oder besteht die Möglichkeit, diesen in der Bilanz des Einzelunternehmens des A zu Buchwerten fortzuführen? Was passiert mit dem Restdarlehen des A in Höhe von 55.000 €?
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