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Fortsetzungsklausel im Betriebsvermögen,§ 6 EStG

Ein Ehepaar (je Person Beteiligung 50 %) hat eine freiberufliche GbR und ein Gebäude, welches beiden auch zu je 50 % gehört. Dieses Gebäude (Erbpacht) steht im Grundbuch mit den jeweiligen Anteilen und nicht als GbR und wird zu 100 % von der freiberuflichen GbR genutzt. Diese Gebäudeanteile stehen in der jeweiligen Sonderbilanz und stellen zu 100 % BV dar. Die Ehefrau ist ohne Testament verstorben. Lediglich für die freiberufliche GbR wurde eine Fortsetzungsklausel vereinbart. Somit führt der Ehemann die freiberufliche Tätigkeit als Einzelperson weiter. Frage: Aus der Sonderbilanz Ehemann wird der 50%ige Anteil ins Anlagevermögen der Einzelfirma übernommen. Wie ist der 50%ige Anteil der Ehefrau weiter zu behandeln? Von diesem Anteil hat ja der Ehemann 75 % und haben die zwei Kinder je 12,5 % geerbt. Kann der Anteil des Ehemanns mit zusätzlich 37,5 % nunmehr auch in dem Anlageverzeichnis der Einzelfirma übernommen werden, da ja dem Ehemann nunmehr gesamt 87,5 % gehören, oder ist durch den Tod eine Erbengemeinschaft entstanden, die anders zu behandeln ist? Was ist mit den Anteilen der Kinder, die die Nutzung durch die freiberufliche Einzelfirma unentgeltlich zulassen? Entstehen hier zu versteuernde Entnahmegewinne? Wenn ja, in welcher Höhe? Ändert sich das Ergebnis, wenn die Kinder die Nutzung entgeltlich überlassen?
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