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Betriebsaufspaltung,Betriebsunternehmen Einzelunternehmen,Notwendiges Betriebsvermögen

Ehegatten A + B besitzen eine GbR mit einem Grundstück. A ist zu 70 % beteiligt. B ist zu 30 % beteiligt. Stimmrecht der GbR: mehrheitlich Geschäftsführer ist A. Des Weiteren gibt es eine GmbH, die ihren Sitz bei dem Grundstück hat. Dort ist B Geschäftsführer und betreibt die Geschäfte aus einer Arbeitsecke (kein häusliches Arbeitszimmer): A = 50-%-, B = 50-%-Gesellschafter. A ist Rechtsanwalt und betreibt in der zweiten Etage seine Kanzlei. Es liegt ein Mietvertrag zwischen der GbR und der Rechtsanwaltskanzlei vor. Frage: Liegt eine Betriebsaufspaltung vor? Wie ist das Mietverhältnis von A mit der GbR zu beurteilen?
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