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Trainer,Ehrenamt,Gewinn

Ein Trainer im Bereich des aktiven Fußballs ist als Honorartrainer bzw. Übungsleiter (Einkünfte nach § 18 EStG) tätig. Das Honorar soll sich aufteilen in die Übungsleiterpauschale, Fahrtgeld und Honorar. Der Übungsleiter wird auf eigenem Namen ein Fahrzeug leasen. Gemäß Vereinbarung sollen die Kosten für das Leasingfahrzeug an den Übungsleiter erstattet werden. Die Erstattungen sollen halbjährlich in zwei Raten erfolgen. Muss der Übungsleiter über den Auslagenersatz eine Rechnung an den Verein schreiben, oder können auch die Raten, wenn diese in der Honorarvereinbarung stehen, überwiesen werden ohne Rechnung? Wie kann die rechtliche Würdigung in diesem Fall am besten dargestellt werden bzw. kann es zu Problemen auf Seiten des Übungsleiters durch eine etwaige Nutzungsversteuerung kommen?
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