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Darlehen,Ausbuchung

Ehefrau (EF) hat ein gewerbliches Unternehmen, der Ehemann (EM) ist als Arzt selbständig tätig. Das Unternehmen der EF hat ggü. EM eine Verbindlichkeit i.H.v. rd. 550 T€. Diese wurden bisher in den Bilanzen korrespondierend ausgewiesen (über Verrechnungskonto beim EM), da der EM die Zahlungen aus betrieblichen Mitteln ohne Rechtsgrund an die EF geleistet hat. In den Jahren 2017–2019 steht nun bei der Ehefrau aufgrund von Verlusten die Gewinnerzielungsabsicht von je ca. 20.000 € 2017 + 2018 und 10.000 € im Jahr 2019 seitens des Finanzamts in Frage. Nach Überprüfung könnte tatsächlich von Liebhaberei auszugehen sein. Fragen: 1. Was sind die ertragsteuerlichen Folgen hinsichtlich des Darlehens bei EM und der EF, soweit von Liebhaberei auszugehen ist? 2. Welche ertrag- und schenkungsteuerlichen Folgen ergäben sich, wenn man beim EM die Forderung (Verrechnungskonto) über Entnahme ausbucht, da es sich strenggenommen bereits immer um Entnahmen gehandelt hat?
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