Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Arbeitszimmer,Bemessungsgrundlage,Wohnrecht

Unser Mandant hat im Jahr 2018 ein Haus mit drei Stockwerken, Garagen und Stellplätzen für 100.000 € von seiner Tante gekauft. Im Kaufvertrag räumt unser Mandant seiner Tante auf Lebensdauer das unentgeltliche Wohnungsrecht an den Räumen im ersten Obergeschoss und Dachgeschoss des Anwesens ein und überlässt ihr zur alleinigen Nutzung die linke und rechte von fünf Garagen. Ebenso darf sie den Garten und eventuelle Nebengebäude mitbenutzen. Die Wohnfläche inkl. Garagen und Stellplätzen beträgt 212,70 qm. Uns liegt ein Gutachten über das Ertragswertverfahren abzüglich des Wohnrechts und der Wart-/Pflegeverpflichtung vor. Laut diesem Ertragswertverfahren ist das Gebäude gerundet 280.000 € wert. Unser Mandant ist hauptberuflich ein angestellter Arzt in einem Klinikum. Nebenberuflich ist er selbstständiger Notarzt. Im Erdgeschoss des Gebäudes ist ein Arbeitszimmer, welches er für die Notarzttätigkeit nutzt. Folgende Frage stellt sich uns für die Ermittlung der AfA des Arbeitszimmers: Werden die tatsächlich gezahlten 100.000 € als Anschaffungskosten für die Berechnung der AfA des Arbeitszimmers verwendet oder der geschätzte Wert von 280.000 € aus dem Ertragswertverfahren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen