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Schenkung,betrieblich genutzte Räume,Vorbehaltsnießbrauch

Büroraum im Haus eines Arztes, Schenkung an Kinder unter Nießbrauchsvorbehalt zwingende Entnahme? Ein Arzt ist seit sehr vielen Jahren selbstständig freiberuflich tätig. Vor circa zehn Jahren hat er eine von ihm selbst genutzte Immobilie erworben. In diesem Haus nutzt er ein Lager und einen Büroraum im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit. Beide Räume befinden sich im Anlagevermögen seiner selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit. Der Arzt möchte nun seinen beiden Kindern dieses Haus schenken. Er würde sich den Nießbrauch in vollem Umfang vorbehalten. Insbesondere wird er auch für Instandhaltung in vollem Umfang aufkommen. Es stellt sich nun die Frage, ob durch diese Entnahme trotz des umfassenden Nießbrauchsvorbehalts die beiden Gebäudeteile zwingend aus seinem Betriebsvermögen entnommen werden müssen. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Gebäudeteile weiterhin in seinem Betriebsvermögen verbleiben? Können die beiden Räume wirtschaftlich dem Betriebsvermögen zugeordnet bleiben?
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