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Einkommensteuer,Einkunftsart,Übungsleiterfreibetrag

Unser Mandant ist hauptberuflich als angestellter Arzt in einem Klinikum tätig und bezieht deshalb Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Seit dem Jahr 2020 ist er nebenberuflich als selbstständiger Notarzt tätig. Ab dem Jahr 2021 ist er auch nebenberuflich in einem Impfzentrum tätig. Uns stellen sich nun folgende Fragen: 1. Sind die Einkünfte im Jahr 2021 aus dem Impfzentrum steuerfrei? Wenn ja, kann hier die Übungsleiterpauschale berücksichtigt werden? 2. Ist die Impftätigkeit in einem Impfzentrum eine selbstständige Tätigkeit oder eine nicht selbstständige? 3. Welche Einkünfte bezieht unser Mandant in den Jahren 2020 und 2021? 4. Können die Einkünfte aus der Notarzttätigkeit in derselben Gewinnermittlung berücksichtigt werden wie die Einkünfte aus der Impftätigkeit? Oder müssen im Jahr 2021 getrennte Gewinnermittlungen erstellt werden?
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