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Aufsichtsrat,Selbständige Tätigkeit

Herr N geht am 31. August 2022 in Rente. Er bekleidet zusätzlich einen Aufsichtsratsposten. Die Aufgaben und Pflichten als Aufsichtsrat wird Herr N über diesen Termin hinaus wahrnehmen. Herrn N werden Arbeitsmittel (Dienstfahrzeug, Laptop, I-Phone) zur Verfügung gestellt. Das Recht zur Spesenabrechnung besteht. Wie sind die vorgenannten Regelungen inkl. einer Aufwandsentschädigung zu behandeln, wenn a) keine Aufwandsentschädigung, b) bis zu 450 €, c) ab 450 € gezahlt wird/gezahlt werden?
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