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Versicherungsleitung als Betriebseinnahme,Schmerzensgeld,Unfallkosten

Eine Mandantin hatte einen Autounfall auf dem Weg zu einem Auftrag in Bonn. Das Auto befindet sich im Betriebsvermögen. Ihr ist jemand hinten drauf gefahren. Bei der Versicherung sind folgende Schadensersatzansprüche eingefordert: 1. Wiederbeschaffungskosten 2. Sachverständigenkosten 3. Verdienstausfall 4. Schmerzensgeld 5. Kostenpauschale Die Punkte 1, 2, 3 und 5 sehe ich als betrieblich veranlasst an und würde somit die Versicherungsleistung als Betriebseinnahme verbuchen. Was ist mit dem Schmerzensgeld? Ist das ebenfalls als Betriebseinnahme zu berücksichtigen?
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