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§ 18 EStG,Abgrenzung Gewerbebetrieb und Freiberuflichkeit,Gestellung von Personal sowie Raumüberlassung als nicht heilberufliche Leistungen

Ärztin A betreibt eine Praxis für Neurologie. Sie erwirbt Inventar und Kundenstamm von Arzt B (ebenfalls Inhaber einer Praxis für Neurologie). A hat einen eigenen KV-Sitz und rechnet selbst mit den Kassen ab. B hat ebenfalls einen KV-Sitz und rechnet ebenfalls selbst ab. B bearbeitet noch weiter Patienten, für die A keine Zeit hat. A rechnet das Personal ab und mietet die Räumlichkeiten an. Die Hälfte der Personalkosten und der Raumkosten werden von A an B weiterbelastet. Eine Kostenteilungsgemeinschaft im Sinne einer GbR ist nicht gewünscht. A ist unsere Mandantin. 1. Ist die Weiterbelastung der Personalkosten und der Miete für die Räumlichkeiten umsatzsteuerpflichtig? 2. Führt die Weiterbelastung der Kosten zu gewerblichen Einkünften bei A?
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