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§ 18 EStG,§ 34 EStG,Veräußerung

Die zwei Gesellschafter A und B einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (GbR) veräußern ihre Gesellschaftsanteile und das gesamte Betriebsvermögen an eine von A gegründete GmbH, deren einziger Gesellschafter er ist. Die GmbH soll die Zahnarztpraxis in der Form eines MVZ betreiben. Ist der Veräußerungsgewinn von A tarifbegünstigt nach §§ 18, 34 EStG, wenn A nicht auf seine vertragsärztliche Zulassung verzichtet, sondern in seiner Eigenschaft als Gesellschafter weiterhin in dem MVZ Patienten behandelt, die vertragszahnärztliche Zulassung jedoch ruht, da das MVZ gegenüber den Krankenkassen als Leistungserbringer gilt?
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