Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Arbeitszimmer,Home-Office-Pauschale,§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG

A ist selbstständiger Psychotherapeut. Er betriebt seine Praxis räumlich mit drei anderen Psychotherapeuten in einer Praxisgemeinschaft. Der Arbeitsplatz dort ist vollständig eingerichtet, so dass kein separates Arbeitszimmer geltend gemacht wird. Jeder Psychotherapeut hat in den Räumen ein separates Zimmer. Coronabedingt hat A seine Tätigkeit bei Fortbestehen der Räume der Gemeinschaft in seinem privaten Haus (Homeoffice) ausgeübt. A möchte daher die Homeoffice-Pauschale für 120 Tage geltend machen. Frage: Kann A trotz Vorhandenseins von Praxisräumen die Homeoffice-Pauschale geltend machen, wenn er dies freiwillig tut, oder ist dies nur für Arbeitnehmer möglich?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen