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§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG,BFH Urteil v. 17.09.2015 - III R 49/13 BStBl 2017 II S. 37,Unechte Realteilung mit Barabfindung

Wir bitten Sie um die Klärung des folgenden Sachverhalts: Meine Mandantin, eine Orthopäden-GbR bestehend aus 11 Gesellschaftern möchte sich von einem Gesellschafter trennen. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass der Gesellschafter im Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft sein Kapitalkonto sowie eine Abfindung in Höhe von 375.000 € erhält. Es ist jetzt geplant, dass der ausscheidende Gesellschafter einen halben Kassenarztsitz erhält, den er in seine neue Facharztpraxis (Einzelpraxis) übernimmt. Nachdem ihm laut Gesellschaftsvertrag insgesamt 375.000 Euro Abfindung zustehen, und der halbe Kassensitz mit 187.500 Euro bewertet wird, erhält er aus dem Gesamthandsvermögen der GbR noch einen Betrag von 187.500 Euro. Dieser Betrag kann aus den aktuellen Barmitteln der Gesellschaft geleistet werden, es muss hierfür kein Geld aufgenommen werden oder eine Einlage der Gesellschafter erfolgen. Aus unserer Sicht handelt es sich bei diesem Fall um eine sog. Unechte Realteilung, die vor allem nach dem BMF-Schreiben vom 20.11.2019 ohne Aufdeckung stiller Reserven bzw. Versteuerung des Abfindungsbetrages (halber Kassensitz und 187.500 Euro Cash) vorgenommen werden kann. Bei dem halben Kassensitz handelt es sich unstreitig um ein Einzelwirtschaftsgut und der BFH hat in einem Urteil festgehalten, dass auch Geldbestände Wirtschaftsgüter darstellen können. Somit wäre aus unserer Sicht für den ausscheidenden Gesellschafter kein Gewinn zu versteuern und die Gesellschafter könnten keinen abschreibungsfähigen Praxiswert aktivieren und abschreiben. Ist diese Auffassung so korrekt? Das Finanzamt sieht in der Übernahme des halben Kassensitzes ein begünstigtes Wirtschaftsgut, für welches die Grundsätze der Unechten Realteilung greifen. Der Geldbetrag von 187.500 Euro soll jedoch der Versteuerung als laufender Gewinn unterliegen, da es sich nicht um ein begünstigtes Wirtschaftsgut handelt und bereits im Gesellschaftsvertrag die Abfindungssumme festgelegt wurde.
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