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§ 18 Abs. 3 EStG,Veräußerung Anteil Ärzte-GbR

Wir haben eine Ärzte-GbR mit vier Gesellschaftern. Arzt A verkauft seinen Anteil an der GbR (lt. Vertrag Goodwill 300.000 € + materieller Wert 50.000 €) an einen neu hinzukommenden Arzt und scheidet dann aus. (Kein Sonderbetriebsvermögen vorhanden.) Frage → Wie ermittelt sich der zu versteuernde Veräußerungsgewinn von Arzt A? Kann (wie bei einem Einzelunternehmer) der Restbuchwert des nicht entnommenen Anlagevermögens vom Verkaufspreis abgezogen werden und mindert somit den zu versteuernden Veräußerungsgewinn? Im Anlagevermögen der GbR befinden sich bewegliche Anlagegüter und Einbauten in Mieträume.
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