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§ 7g EStG,Sonderabschreibung

Unser Mandant ist ein Freiberufler (Zahnarzt). Wir erstellen gerade den Jahresabschluss für 2021. Es besteht noch die Möglichkeit, Sonderabschreibungen für die Jahre 2017–2020 nachzuholen. Unklar bei den Voraussetzungen ist, ob für jedes Jahr geprüft werden muss, ob der Gewinn von 100.000 € überschritten ist. Anders formuliert: Wenn im Jahr 2021 die Gewinngrenze von 200.000 € nicht erreicht wird, kann dann die Sonderabschreibung auch für frühere Zeiträume nachgeholt werden, oder muss für jedes Jahr gesondert geprüft werden, ob die Gewinngrenze von damals 100.000 € überschritten ist? Wirtschaftsgüter angeschafft im Jahr 2017, der Gewinn 2016, bei Anschaffung 2018 der Gewinn 2017 usw. Müssen die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr.1 EStG gesondert für jedes Jahr geprüft werden?
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