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§ 3 Nr. 26 EStG,nebenberuflich,selbständig

Mein Mandant ist an einer GbR beteiligt, die Leistungen an einen gemeinnützigen Verein in Deutschland erbringt. Die Leistungen bestehen zum einen in einer Trainertätigkeit und Moderation im Nicht-EU-Ausland: Training zur freien Rede und Führung für Masterstudenten, Training im partnerschaftlichen Bürgerdialog für die Studenten und Kompetenzmanagement und Blended Learning. Die Tätigkeiten werden an den gemeinnützigen Verein in Deutschland abgerechnet, aber an eine Akademie der öffentlichen Verwaltung im Ausland erbracht. Zum anderen werden Lernvideos aufgenommen. Die Tätigkeit ist als selbständige Tätigkeit eingestuft. Der Umsatz aus dem Training beträgt ca. 1/4 des Gesamtumsatzes. Arbeitszeit Trainer fünf Tage, zweiter Bereich 15,5 Tage. Neben der GbR hat der Mandant noch eigene Einkünfte aus Renten und eine Tätigkeit als Übungsleiter. Frage: Kann im Rahmen der GbR die Tätigkeit als Trainer und Moderator als Übungsleitertätigkeit eingestuft werden? Kann hier der Freibetrag in Anspruch genommen werden? Kann der Mandant ggf. zusätzlich den Freibetrag in seiner eigenen Steuererklärung für die Übungsleitertätigkeit an einer deutschen Hochschule wahrnehmen? Wenn ja, ganz oder nur, soweit er durch die GbR noch nicht ausgeschöpft ist?
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