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Gründung GbR,§ 6 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG,unentgeltliche Aufnahme

A hat zum 1.6. eine Arzt-Einzelpraxis käuflich erworben. KP war 70 T€, davon entfallen auf Praxisinventar 10 T€, der Rest ist Firmenwert. Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Einnahmenüberschussrechnung. Zum 1.9. will A im Rahmen eines Jobsharings mit Sitzteilung B als Gesellschafter aufnehmen, um dann im Rahmen einer BAG als GbR zu arbeiten. A will die Wirtschaftsgüter ins das Sonder-BV übertragen. B leistet keine Einlage. Fragen: 1. Ist das ein Vorgang nach § 6 Abs. 5 EStG – steuerneutral? 2. Was passiert mit dem vorhandenen Firmenwert des A? Wird dieser dann auch Sonder-BV oder geht dieser in eine Ergänzungsbilanz?
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