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§ 8 KStG,Verdeckte Gewinnausschüttung und Einlage im Kontext von Schwestergesellschaften

Mein Mandant Herr A (nat. Person, in DE unbeschränkt einkommensteuerpflichtig) ist Mehrheitsgesellschafter der A-GmbH und der B-GmbH. In der A-GmbH ist die Ehefrau Frau A und in der B-GmbH Hr. A selbst Geschäftsführer. Die A-GmbH hat nun der B-GmbH über Jahre Liquidität zur Verfügung gestellt (unbesichert). Die B-GmbH existiert noch, ist jedoch objektiv nicht in der Lage, die Verbindlichkeit zurückzuzahlen. Eine Teilwertabschreibung auf die Forderung bei der A-GmbH ist noch nicht erfolgt; ein Forderungsverzicht würde eine vGA auslösen. Hr. A möchte seine Anteile an der A-GmbH und an der B-GmbH nun in die H-GmbH (Holding) zu Buchwerten einbringen. Die H-GmbH wird ebenfalls von A gehalten. Dies ist unstrittig zu Buchwerten möglich. Bezugnehmend auf Gutachten 61769 ergibt sich nun die Frage: Resultiert ein Forderungsverzicht nach der Einbringung der beiden Gesellschaften in die H-GmbH in einer vGA, die auf Ebende der H-GmbH mit faktischen 1,5 % zu versteuern ist? Auf Ebene der B-GmbH würde der Forderungsverzicht erfolgswirksam gebucht werden, da die Forderung nicht werthaltig ist.
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