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§ 27 KStG,ausschüttbarer Gewinn

Die A-GmbH hat aufgrund einer BP einen Firmenwert in Höhe von 1 Mio. € als verdeckte Einlage auf den 1.1.2018 einzubuchen. Vor der Feststellung durch die BP war das Eigenkapital der GmbH zum 31.12.2020 bei 1,5 Mio. € (HB = StB), wovon 25.000 € Stammkapital und 100.000 € Kapitalrücklage waren, Rest Gewinnvortrag. Ergebnis der verdeckten Einlage müsste m.E. sein, dass das Einlagekonto nach § 27 KStG von bisher 0 € auf 1 Mio. € steigt. Wenn nun der Alleingesellschafter der A-GmbH (Herr X) im Laufe des Jahres 2021 eine Ausschüttung von 1 Mio. € durchführen möchte, wie würde diese besteuert werden?
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