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Gemeinnützigkeit,Mittelverwendung,Verlustausgleich

Eine gGmbH, die Bildungsveranstaltungen durchführt, konnte in den letzten Jahren gute Gewinne einfahren. Es hat sich ein Bankguthaben von ca. 2 Mio. € aufgebaut. Die Bank verlangt seit letztem Jahr 0,5 % Negativzinsen. Der Verlust aus Vermögensverwaltung ist ca. 10 T€ und kann mit keinen anderen Zins- und Mieterträgen verrechnet werden. Fragen: 1. Gibt es für diese Niedrigzinsphasen eine Ausnahmeregelung der Finanzverwaltung, da sonst die Gemeinnützigkeit aberkannt werden könnte? (Der Vorstand möchte keine Aktien oder Aktienfonds (hohe Kurse) erwerben und im kurz- bis mittelfristigen Bereich gibt es keine Erträge!) 2. Da das Geld im Zweckbetrieb erwirtschaftet wurde, gibt es meinerseits die Überlegung, den ganzen Bankbestand nicht der Vermögensverwaltung, sondern dem Zweckbetrieb zuzuordnen. Die Zinsen wären dann Betriebsausgabe. Ist diese Umwidmung möglich? 3. Bei der Mittelverwendung kann durch eine Projektrücklage die Verwendungsfrist erfüllt werden. Ist die zeitliche Erfüllungsfrist immer noch sechs Jahre (lt. OFD Frankfurt)?
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