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Liquidationszeitraum,Vorauszahlungen

Mit Ablauf des 30.06.2020 wurde eine GmbH aufgelöst. Per 10.09.2020 wurden letztmalig Vorauszahlungen für VZ 2020 geleistet. Gehört diese Zahlung bereits zum Liquidationszeitraum, oder kann die Forderung bereits in die letzte Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft per 30.06.2020 eingebucht werden, da ja für dieses Rumpfwirtschaftsjahr die letzte reguläre KSt-Erklärung 2020 abzugeben ist? Gilt dies dann analog für die GewSt?
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