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Darlehen,Gewinnausschüttung

A ist zu 50 % Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer der K-GmbH. Auf dem Bankkonto der GmbH befinden sich 150.000 €. Die Bank möchte nun 0,5 % Strafzinsen für das Guthaben verlangen. A überweist nun die 150.000 € auf sein Privatkonto. Dort muss er keine Strafzinsen zahlen. A und die K-GmbH haben zuvor das Folgende schriftlich vereinbart: Herr A bewahrt das Geld der K-GmbH in Höhe von 150.000 € auf. Er verpflichtet sich, das Geld weder auszugeben noch damit zu spekulieren. Die Aufbewahrung dient lediglich dem Zweck, die Bankstrafzinsen zu umgehen. Die K-GmbH kann jederzeit das Geld auf das Firmenkonto zurück beordern. Die Aufbewahrungsdauer beträgt vorerst zwölf Monate. Eine Gebühr für die Aufbewahrung wird zwischen A und der K-GmbH nicht vereinbart. Ergeben sich aus der getroffenen Vereinbarung und deren Umsetzung steuerliche Folgen für A oder die K-GmbH (vGA, verdeckte Einlage)?
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