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IAB,Gewinn,GmbH

Für 2020 kann ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden, wenn der Gewinn nicht mehr als 200.000 € beträgt. Ist der Gewinnbegriff mit dem zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen, also vor Abzug der Gewerbe- und Körperschaftsteuer?
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