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Altersversorgung Ges.-GF und vGA,Auszahlung Unterstützungskasse und Weiterbeschäftigung,Auszahlung Direktversicherung (Altvertrag) und Weiterbeschäftigung

Die betriebliche Altersvorsorge zweier Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wurde zur Auszahlung fällig. Bei beiden Versicherungen ist die vereinbarte Altersgrenze erreicht (60 bzw. 65 Jahre). Fall I (65 Jahre): Der GGF ist zu 50 % beteiligt. Die Auszahlung seitens der Unterstützungskasse erfolgte in einer Summe bereits an die Gesellschaft; eine Auszahlung an den GGF erfolgte noch nicht. Fall II: Der GGF ist alleiniger Gesellschafter. Die Altersvorsorge besteht in einer Direktversicherung, die von dem vorherigen AG des GGF übernommen worden ist. Diese Versicherung wurde gem. § 40b EStG pauschal versteuert. Die Auszahlung erfolgte bereits an den GGF. Beide GGF sind bis heute weiterhin unverändert mit Bezug des vereinbarten Arbeitslohns für die GmbH tätig.
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