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vGA,früherer Gesellschafter

Im Rahmen einer Mandatsbetreuung stellt sich mir folgendes Problem: Eine Einmann-GmbH hatte früher einen weiteren Gesellschafter und Geschäftsführer (GF). Dieser ist im Jahr 2016 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Er besitzt weder Geschäftsanteile noch ist er offiziell für das Unternehmen tätig. Im Jahr 2019 hat er aber gegenüber der GmbH Aufwandsentschädigungen in Form von Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Spesen etc. geltend gemacht. Die Auslagen sind auch im Jahr 2019 angefallen. Für die Auslagen wurde keine Rechnung erstellt. Es liegen lediglich Rechnung sowie Aufstellungen zu den verauslagten Kosten vor. Die GmbH hat diese Auslagen auch anstandslos gezahlt. Wie kann man diese Auslagen nun buchhalterisch erfassen? Muss hier eine verdeckte Gewinnausschüttung des eigentlichen GF gebucht werden? Kann der Kostenverursacher nachträglich eine Rechnung an die GmbH erstellen? Wie muss man sich verhalten?
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