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Abfindung Pensionszusage,verdeckte Gewinnauschüttung,Gesellschafter im Ruhestand,Arbeitslohn,Fünftelregelung

Eine GmbH hat eine Pensionsrückstellung für die Pensionsverpflichtungen ggü. zwei ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführern gebildet. Die Geschäftsgrundlage der GmbH ist weggefallen, so dass diese nun liquidiert werden soll. Den Pensionsberechtigten soll eine Abfindung gezahlt werden. Die Pensionszusage enthält keine Abfindungsregelung. Was wären die steuerlichen Konsequenzen daraus bei der Gesellschaft und bei den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführern?
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