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§ 8c KStG,Verlustuntergang,vorweggenommene Erbfolge

Meine beiden Mandanten (Ehemann/Ehefrau) sind jeweils zu 50 % an einer inländischen GmbH beteiligt. Diese GmbH hat enorme Verlustvorträge. Diese Verlustvorträge sind mit entsprechenden Gesellschafterdarlehen finanziert. Meine beiden Mandanten wollen diesen GmbH-Anteil an ihre Tochter entweder verschenken oder ggf. vererben. Geht nach Übergang der GmbH-Anteile auf die Tochter der entstandene Verlustvortrag für sie verloren?
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