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§ 8d KStG,fortführungsgebundener Verlustvortrag,Geschäftsbetrieb

Mein Mandant hat im August 2020 eine Fensterbaufirma mit 60 Arbeitnehmern zu 100 % übernommen. Die Firma hatte bis zu diesem Datum einen Verlustvortrag in Höhe von 1.500.000 €. Im Dezember 2020 wurde der Gegenstand der Firma auf An- und Verkauf von Immobilien erweitert und auch im Dezember durch einen Immobilienverkauf ein Gewinn in Höhe von 300.000 € erzielt. Frage Ist der Immobilienverkauf schädlich für den fortführungsgebundenen Verlustvortrag? Es lag in den Vorjahren kein ruhender Gewerbebetrieb, kein Branchenwechsel und keine Beteiligung vor. Können ab dem Jahr 2021 weitere Immobilien-Verkäufe vorgenommen werden, ohne dass der Verlust untergeht?
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