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vorweggenommene oder vergebliche Betriebsausgaben,Vorgründungsgesellschaft

Einem Mandanten (als Privatperson) entstehen Beratungskosten (Planungsrechnungen, Überprüfung von Erfolgsaussichten eines Geschäftsmodells) im Jahr 2020. Im Jahr 2021 wird für das im Vorjahr überprüfte Geschäftsmodell eine GmbH neu gegründet – und zwar über eine ebenfalls neu gegründete Holding-GmbH. Frage: Von wem können die o.g. Kosten wie steuerlich berücksichtigt werden – von der Privatperson, von der Holding-GmbH oder der Beteiligungs-GmbH (in welcher das Geschäftsmodell installiert wird)?
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