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Gründungskosten GmbH,Eröffnungsbilanz,§ 26 AktG

In der Gründungsurkunde einer GmbH ist festgelegt, dass die GmbH einen Gründungsaufwand bis zum Betrag x (= 10 % des Stammkapitals) selbst trägt. Die – vorbereitende – Geschäftstätigkeit wird unmittelbar nach Beurkundung der Gründung begonnen. 1. Ist der vereinbarte maximale Gründungsaufwand in der Eröffnungsbilanz (Steuerbilanz) in Form einer Rückstellung auszuweisen? 2. Ist der vereinbarte maximale Gründungsaufwand körperschaftsteuerlich/gewerbesteuerlich abzugsfähig?
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