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Körperschaftsteuer,Inkongruente Gewinnausschüttung,Fehlende Vereinbarung

Ein Mdt. (eine GmbH, daran beteiligt die natürlichen Personen A mit 15 % und B mit 85 %) möchte Gewinnausschüttungen vornehmen, die (1.) ungleich gewichtet sind, nämlich 40 % des Gewinnvortrags an A und 60 % an B, und (2.) auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen sollen. Die 40 % an A sollen in Kürze fließen, der Zeitpunkt für die restlichen 60 % an B ist noch nicht bestimmt und soll vorerst offenbleiben. In der Satzung der Gesellschaft ist bereits der Punkt vereinbart, dass Ausschüttungen grds. in ungleichem Verhältnis erfolgen dürfen. Eine zeitversetzte Ausschüttung ist jedoch noch nicht vereinbart. Argumente für eine ungleiche Ausschüttung, z.B. besondere Mehrleistungen/besonderer Einsatz etc., könnten zuvor im Einvernehmen abgesprochen werden bzw. liegen in Teilen auch vor. Wäre eine inkongruente sowie dazu auch noch eine zeitversetzte Gewinnausschüttung grds. möglich?
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