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Investmentfonds,Währungsumrechnung,Auslandsdepots

Unsere Mandantin ist eine deutsche GmbH und hat einen Großteil ihrer Liquidität gerade in ein Aktiendepot investiert. Folgende Geschäftsvorfälle sind zu beurteilen (vereinfachte Werte): Anschaffungskosten 1.000.000 €. Davon werden (in Dollar) Aktien gekauft. Die depotführende Bank weist einen realisierten Gewinn (drei Tage später) von rund 9.000 € aus. 1. Frage: Ist es korrekt, dass dies als Kursschwankung in vollem Umfang steuerpflichtig behandelt werden muss (Buchung: Anschaffungskosten Aktien an Erträge aus Kursschwankungen)? Gehen wir davon aus, dass die Aktien per 31.12.2021 verkauft werden zu 1.100.000 €. Daran angeknüpft die 2. Frage: Wäre im ersten Schritt beim Verkaufsfall die etwaige Kursdifferenz voll steuerpflichtig und danach die 5%ige Steuerbelastung nach § 8b KStG auf den realisierten Gewinn zu versteuern?
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