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stille Gesellschaft,rückwirkende Änderung Gewinnverteilung

Unser Mandant ist eine GmbH, welche Bauprojekte durchführt. Im Jahr 2016 wurde ein atypisch stiller Beteiligungsvertrag mit einer englischen Limited abgeschlossen für ein bestimmtes Bauprojekt mit folgenden Eckdaten: Vom Gewinn aus dem Bauvorhaben verbleiben bei der GmbH 80 T€, der Rest steht dem stillen Beteiligten zu, das Kapital der Beteiligung wird nach Abschluss des Projekts zurückgezahlt. Jetzt soll aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Negativkapital der GmbH etc.) eine Korrektur der Vereinbarung vorgenommen werden: Der Gewinn verbleibt Variante a) voll, Variante b) zu 95 % bei der GmbH. Der stille Beteiligte erhält bei Variante b) 5 %. Das Kapital wird nach Abschluss des Projekts nicht zurückgezahlt, sondern soll für neue Projekte in der GmbH verbleiben. Das „Stehenlassen“ des Kapitals ist meiner Ansicht nach unproblematisch; dazu bedarf es einer Vertragsergänzung. Aber hat die Änderung der Gewinnbeteiligungsquote eine steuerliche Auswirkung? Ist es relevant, ob Gesellschafter der englischen Limited Gesellschafter der GmbH oder nahe Angehörige sind?
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