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Verlust stille Beteiligung,§ 8b Abs. 3 KStG

Mandant ist die A-GmbH, die 250.000 € als typische stille Gesellschafterin an die B-GmbH gewährt hat. Die B-GmbH ist insolvent, so dass die A-GmbH die stille Beteiligung abgeschrieben hat. Die A-GmbH ist nicht weiter an der B-GmbH beteiligt im Sinne des § 8b KStG. Ist die Abschreibung bei der A-GmbH wirksam, ist also § 8b Abs. 3 KStG nicht zu beachten, so dass keine Hinzurechnung der Abschreibung in der Steuererklärung bei der A-GmbH erfolgen muss?
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