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vGA,Übernahme Mandantenstamm in neue GmbH

Mandantin A ist eine im Inland ansässige Steuerberatungsgesellschaft mit den Gesellschaftern B und C. Die Gesellschafter beschließen, zum 31.12.2018 die Gesellschaft aufzulösen und gründen zwei neue Gesellschaften (einmal B und einmal C als alleinige Gesellschafter). Durch den Liquidationsbeschluss vom 01.12.2017 entzieht die Steuerberaterkammer der Gesellschaft die Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft mit Wirkung von 01.01.2018. Die Mandanten verteilen sich danach im Wesentlichen auf die neuen Gesellschaften. Die Gesellschaft A wird weiter liquidiert. Im Rahmen einer BP ist der Prüfer der Ansicht, dass B und C der Gesellschaft A einen Kaufpreis für die übernommenen Mandate zu zahlen gehabt hätten. Er errechnet einen Kaufpreis und setzt diesen als vGA an. A und B bestreiten einen veräußerbaren Mandantenstamm, da der Gesellschaft die Zulassung entzogen wurde und damit alle Mandanten sich einen neuen Steuerberater suchen mussten. Frage: Liegt ein veräußerbarer Mandantenstamm vor, wenn eine Steuerberatungsgesellschaft liquidiert wird und ihr damit die Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft entzogen wird? Dem Grunde nach liegen hier auch Verträge höherer Art vor, die nach Auffassung von A und automatisch mit dem Entzug der Zulassung enden.
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