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Liquidation GmbH,Ausschüttung,Darlehen gegen Gesellschafter

Wir haben eine vorläufige Liquidationsschlussbilanz. Auf der Aktivseite steht: Forderungen gegen Gesellschafter 45 T€ Kasse/Bank 5 T€ Auf der Passivseite steht: Gezeichnetes Kapital 25 T€ Gewinnvortrag 23 T€ Verbindlichkeiten aus USt 2 T€ Unsere Frage ist: Muss die Forderung gegenüber dem Gesellschafter von der GmbH eingefordert und zurückgezahlt werden? Oder kann diese stehenbleiben? Kann das zurückzuzahlende Stammkapital mit der Forderung verrechnet werden, ohne Geldfluss, und ist nur die Differenz zurückzuzahlen? Hat das nicht Zurückfordern einen Einfluss auf die am Ende der Liquidation zu machende „Vollausschüttung“?
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