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§ 8c KStG,Abwärtsverschmelzung,Konzernklausel

Eine Mandantin in der Rechtsform der GmbH (Alleingesellschafter natürliche Person) verfügt über ein Grundstück mit einem Buchwert von 4 Mio. € und einem Verkehrswert in Höhe von 7 Mio. €, welches 2022 veräußert werden soll. Weiter verfügt die GmbH über eine Tochter-Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die über einen steuerlichen Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und zur Gewerbesteuer in Höhe von jeweils 2 Mio. € verfügt. Es wird jetzt nach einer Gestaltung gesucht, die Verlustvorträge der Tochter-Gesellschaft für die geplante Veräußerung des Grundstücks zu nutzen. Bei einem sogenannten Upstream-Merger wird die Tochter auf die Mutter verschmolzen. In einem solchen Fall geht die Tochter-Gesellschaft unter, so dass deren Verlustvorträge verloren gehen. Bei einem sogenannten Downstream-Merger gehen die Verlustvorträge der Tochter, auf die verschmolzen wird, nicht verloren. Es wird deshalb überlegt, im Rahmen eines Downstream-Mergers die Mutter auf die Tochter zu verschmelzen. Natürliche Person ist alleiniger Anteilseigner der Mutter-GmbH (keine Verlustvorträge), diese ist Alleingesellschafterin der Tochter-GmbH (Verlustvorträge). Führt diese Gestaltung zu Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 8c KStG?
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