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Liquidation,Pensionsrückstellung

Eine GmbH hat ihrem GF-Gesellschafter eine Pensionszusage erteilt. Die Rückstellung ist in der Bilanz enthalten. Eine Rückdeckungsversicherung bestand, wurde jedoch vor sieben Jahren der GmbH ausbezahlt. Die GmbH hat diese Versicherung zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten abgerechnet. Der GF ist nun 73 Jahre alt, die zugesagte Pension wurde nie abgerechnet oder ausbezahlt, der GF ist auch aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht ausgeschieden. Die GmbH kann die Pension auch nicht bezahlen. Denn wenn der GF ausscheidet, muss die GmbH liquidiert werden. Was empfehlen Sie, auch bezüglich der passivierten Pensionsrückstellung?
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