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steuerliches Einlagekonto,Verwendungsfiktion

Wir haben ein Mandat einer GmbH übernommen. Hier stellt sich nun folgende Problematik. Der Gesellschafter hat vor vielen Jahren eine Kapitalrücklage gebildet, indem er 240.000 € in die GmbH eingezahlt hat. Die Einzahlung und Einstellung in die Kapitalrücklage hat sich bisher steuerlich nicht ausgewirkt. Nun möchte er die Kapitalrücklage sukzessive wieder entnehmen. Ein entsprechender auf die Zukunft gerichteter Gesellschafterbeschluss als Gesellschafter liegt vor. Das steuerliche Einlagekonto ist allerdings all die vergangenen Jahre mit 0,00 € festgesetzt worden. Hier hätte meines Erachtens nach die Zuführung in die Kapitalrücklage abgebildet werden müssen. Nun fordert das Finanzamt entsprechend der bereits getätigten „Entnahmen aus der Kapitalrücklage“ Kapitalertragsteuer-Erklärungen an. Ist es möglich, hiergegen vorzugehen?
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