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Verzicht auf Forderung,Schenkung

Mandant ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer seiner Bau-GmbH. Die GmbH hat ihm in den letzten Jahren laufend Gelder als Darlehen gewährt, so dass aktuell die Forderungen der GmbH gegenüber dem Gesellschafter 300.000 € betragen. Die Verzinsung wird als angemessen im Sinne der verdeckten Gewinnausschüttung angenommen. Da der Gesellschafter seine Schulden gegenüber der GmbH zurückführen möchte, bietet sich eine Gewinnausschüttung an, die mit der Forderung an den Gesellschafter verrechnet wird. Alternativ könnte die GmbH auf die werthaltige Forderung verzichten. Liegt beim Verzicht auf diese Forderung eine vGA oder gar eine Schenkung vor? Das Ausbuchen der Forderung in der Bilanz wäre eine Betriebsausgabe, die in der Steuererklärung als vGA wieder hinzugerechnet wird, also im Ergebnis bei der GmbH steuerneutral? Welche steuerliche Auswirkung hat der Forderungsverzicht (Wegfall der Verbindlichkeit beim Gesellschafter) bei der GmbH bzw. in der Einkommensteuer beim Gesellschafter? Ist damit die Gewinnausschüttung die günstigere Variante als der Forderungsverzicht, um die Verbindlichkeit des Gesellschafters zu beenden?
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