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Körperschaftsteuer,vGA,Umsatzsteuer

Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde eine Dienstleistung eines Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Es liegt eine Rechnung des Gesellschafters vor. In dieser Rechnung ist die Umsatzsteuer offen ausgewiesen. Der Gesellschafter hat seinem Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr der Honorarzahlung eingereicht und im Folgejahr die Umsatzsteuer entrichtet. Kann diese Umsatzsteuer im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe angesetzt werden? Oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Werbungskosten im Rahmen der verdeckten Gewinnausschüttung (Einkünfte, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG)?
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