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Unternehmergesellschaft,Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln,Umfirmierung

Die S-UG wurde im Jahr 2012 mit 200 € Einlage gegründet. Bis zum 31.12.2019 ist die gesetzliche Rücklage mit jeweils 25 % aus dem Jahresergebnis auf 27.005 € entstanden. Die UG soll in eine GmbH umfirmiert werden. Ist die gesetzliche Rücklage für 2020 von 3.945 € (25 % des Jahresergebnisses) zu bilden, obwohl bei der Umfirmierung das Stammkapital von 25.000 € bereits erreicht ist? Mit der Rücklage aus dem Jahr 2020 beträgt diese zum 31.12.2020 30.950 €. Ist die Rücklage so lange fortzuschreiben, bis ein Kapitalerhöhungsbeschluss vorliegt und die Umwandlung/Umfirmierung in eine GmbH beantragt wurde? Muss die Bilanz zwecks Umwandlung von einem Abschlussprüfer testiert werden? Die gesetzliche Rücklage der HB weicht von der Steuerbilanz ab, da in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen auf Wirtschaftsgüter vorgenommen wurden? Muss eine Anpassung zur Handelsbilanz vorgenommen werden?
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